Geschäftsnummer: | 23.3760 |
Eingereicht von: | Gössi Petra |
Einreichungsdatum: | 15.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Schweizer; Unternehmen; Bundesrat; Bundesrat; Recht; Inkrafttreten; Gleichwertige; Werden; Regelung; Entwaldung; Exportiert; EU-Markt; Produkte; Rohstoffe; Zügig; Auszuarbeiten; Warentransfer; Handelsschranken; EU-Entwaldungsverordnung; Sinnvoll; Erleichtern; Ermöglicht; Gewähren; Rechtssicherheit; Notwendige; Anzupassen; Anforderungen; Zugang; Europäischen; Hintergr |
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird am 29. Juni 2023 in Kraft treten. Durch die Einführung von Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte, die für den EU-Markt bestimmt sind oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung gebracht werden. So sind auch Schweizer Unternehmen betroffen, die in die EU exportieren, sowie Unternehmen, die Rohstoffe für die Herstellung von Produkten importieren, die exportiert werden sollen. Darunter fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz, und manche Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden (z.B. Schokolade). Der Bundesrat vertritt in seiner Stellungnahme zur Motion 22.4414 die Ansicht, dass "vergleichbare Rahmenbedingungen mit denjenigen in der EU [...] wichtig [sind], um Marktzugangshürden für Schweizer Firmen möglichst zu minimieren".
Ab Inkrafttreten haben Schweizer Unternehmen 18 Monate Zeit, um sich an die Anforderungen der EUDR anzupassen. Um unseren Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu gewähren und den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern, ist es sinnvoll, zügig eine der EUDR gleichwertige Schweizer Regelung auszuarbeiten. Damit kann ein Warentransfer ohne Handelsschranken ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Schritte hat der Bundesrat bei der Europäischen Kommission unternommen, um Handelsstörungen infolge des Inkrafttretens der EUDR zu vermeiden?
- Wie gedenkt der Bundesrat, die EUDR in das Schweizer Recht zu übernehmen? Wie weit sind seine antizipatorischen Arbeiten und welche konkreten Massnahmen wird er ergreifen?
- Welchen Zeitplan verfolgt der Bundesrat, um innerhalb dieser 18 Monate eine der EUDR gleichwertige Regelung im Schweizer Recht zu erarbeiten?